Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Thorsten Grebing (Grebing TV)
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma Thorsten Grebing (Grebing TV), nachfolgend Auftragnehmer genannt und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Aufgtragserteilung
Ein Auftrag kann durch den Auftraggeber in schriftlicher Form, per E-Mail, per Fax, per Whats-App, per XING, oder über andere Medien, aber auch fernmündlich per Telefn erteilt werden. Sofern der Auftragnehmer den Leistungsumfang des Auftrages schriftlich dokumentiert, ist der Auftraggeber verpflichtet den Leistungsumfang schriftlich zu bestätigen. Alle über diese Wege erteilten Aufträge sind für den Auftraggeber bindend.
4. Fahrtkosten
Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber jeweils entstehende Fahrtkosten. Diese errechnen sich aus den für den Auftrag gefahrenen Kilometern nach der jeweils gültigen Kilometerpauschale und einem Pauschalbetrag für die angefallene Fahrtzeit.
5. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
6. Gewährleistung
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist für Dienstleistungen beträgt ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Geräte beträgt 3 Jahre. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistung auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt.
7. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
8. Rechnungen und Zahlungen
Jede Rechnung ist unverzüglich nach Zugang vom Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber kommt, ohne Zahlung nach 14 Tagen ab Zugang der Rechnung, automatisch in Zahlungsverzug. Dieser löst einen entsprechenden Mahnprozess aus. Dadurch entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Kosten.
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang vom Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Bei der Annahme und Ausführung von Aufträgen hat der Auftragnehmer das Recht, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen und erst nach Abschluss des Auftrages eine Schlussrechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich am Wert der erbrachten Teilleistung.
9. Vertragskündigung
Eine Kündigung eines Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine Kündigung ist nur wirksam wenn sie in schriftlicher Form erfolgt.
10. Aufrechnungen
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung von Forderungen nur berechtigt, wenn seine Forderungen gegen den Auftragnehmer unbestritten sind und das Bestehen der Forderungen in einem Rechtsstreit durch ein Gericht rechtswirksam festgestellt wurden.
11. Weitere Bestimmungen
Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eventuelle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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